Der folgende Beitrag soll die ab 1. 1. 2023 anwendbaren Sorgfaltspflichten nach dem DPMG den bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten nach dem UStG 1994 gegenüberstellen und darlegen, ob eine Vereinheitlichung beider Rechtsakte für Zwecke der Vereinfachung für betroffene Plattformbetreiber möglich und praktikabel wäre.
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Mag.a Mariana Palade ist Mitarbeiterin des Bundesministeriums für Finanzen (Abteilung Internationale indirekte Steuern); zuvor war sie in einer großen Steuerberatungsgesellschaft (Abteilung Indirekte Steuern) in Wien tätig.
Mag. Dr. Nicole Redel ist juristische Referentin in der Abteilung für EU-Steuerrecht, Bewertung und Grundsteuer im Bundesministerium für Finanzen.