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Mag. Wolfgang Kolmasch
Stand: BGBl I 2015/87 (Regierungsvorlage 688 BlgNR 25. GP; Ausschussbericht 718 BlgNR 25. GP).
Im Mittelpunkt des ErbRÄG 2015 steht eine große Erbrechtsreform, die eine umfassende sprachliche und zum Teil auch inhaltliche Modernisierung der gesamten erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB zum Ziel hat. Diese Reform, die auch Änderungen in der Gesetzessystematik und – damit verbunden – Umnummerierungen von Paragraphen vorsieht, wird am 1. 1. 2017 in Kraft treten.
Die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen werden im Beitrag Zak 2015/457, 250 vorgestellt. Ergänzend bietet die folgende Vergleichstabelle einen paragraphenorientierten Überblick über das Erbrecht des ABGB vor und nach der Reform, der die Orientierung im neuen Recht erleichtern soll.
Neu | Alt | Thema | Inhaltliche Änderungen |
Vom Erbrecht allgemein | |||
§ 531 | § 531 | Verlassenschaft | Keine |
§ 532 | § 532 | Erbrecht | Nachvollziehung der hA, nach der man das Erbrecht nicht als dingliches Recht bezeichnen kann |
§ 533 | § 533 | Erbrechtstitel | Keine |
§ 534 | § 534 | Mehrheit von Titeln | Keine |
§ 535 | § 535 | Erbschaft und Vermächtnis | Keine |
§ 536 | § 536 | Erbanfall | Keine; ausdrückliche Definition der Begriffe “Erbfall" und “Erbanfall" |
§ 537 | §§ 537, 809 | Vererblichkeit des Erbrechts | Übernahme der hM, nach der die Erbeserben bei der Transmission Anwachsungsberechtigten jedenfalls und Ersatzerben dann vorgehen, wenn der Erbe nach Abgabe seiner Erbantrittserklärung verstirbt |
– | § 537a | Eingetragene Partner | Entfallen (Anordnung der sinngemäßen Anwendbarkeit der für Ehegatten geltenden Regelungen auf eingetragene Partner obsolet, weil diese ohnehin im Text der jeweiligen Bestimmungen ausdrücklich genannt werden) |
§ 538 | § 538 | Erbfähigkeit | Klarstellung, dass ein Verzicht auf das Erbrecht nicht die Erbfähigkeit, sondern lediglich den Berufungsgrund beseitigt |
– | § 539 | Entfallen mangels Anwendungsbereichs | |
§ 539 | § 540 Fall 1 | Erbunwürdigkeit wegen Straftaten | Ausdehnung der Erbunwürdigkeit auf strafbare Handlungen gegen die Verlassenschaft |
§ 540 | § 542 | Erbunwürdigkeit wegen Vereitelung des letzten Willens | Übernahme der Rsp, nach der Vereitelungsabsicht erforderlich ist (zB 6 Ob 264/11h = Zak 2012/98, 52); Ausdehnung auf Versuch; Klarstellung, dass eine Verzeihung auch bei diesem Erbunwürdigkeitsgrund beachtlich ist |
§ 541 | – | Andere Erbunwürdigkeitsgründe | Neue Erbunwürdigkeitsgründe: Zufügung schweren seelischen Leids; Straftaten gegen nächste Angehörige |
§ 541 Z 3 | § 540 Fall 2 | Erbunwürdigkeit wegen Verletzung familienrechtlicher Pflichten | Keine |
– | § 543 | Erbunwürdigkeit wegen Ehebruchs oder Blutschande | Entfallen |
§ 542 | § 541 | Eintrittsrecht bei Erbunwürdigkeit | Keine |
§ 543 | §§ 545-546 | Beurteilung der Erbfähigkeit | Klarstellung, dass die Erbfähigkeit nachträglich verloren gehen kann |
– | § 544 | Verlust des Erbrechts | Entfallen mangels Anwendungsbereichs |
§ 546 | – | Verlassenschaft als juristische Person | Übernahme der hA |
§ 547 | § 547 | Gesamtrechtsnachfolge | Keine |
§ 548 | § 548 | Übergang von Verbindlichkeiten | Genereller Ausschluss des Übergangs von Geldstrafen |
§ 549 | § 549 | Begräbniskosten | Keine |
§ 550 | § 550 | Erbengemeinschaft | Klarstellung, dass die Erbqote für den Anteil entscheidend ist |
§ 551 | § 551 | Erbverzicht | Schriftformerfordernis für die Aufhebung des Erbverzichtsvertrags; Übernahme der hA, nach der ein Erbverzicht mangels anderer Vereinbarung einen Pflichtteilsverzicht einschließt und auch die Nachkommen erfasst |
Gewillkürte Erbfolge | |||
§ 552 | §§ 552-553 | Letztwillige Verfügung | Verzicht auf den Begriff “Kodizill" |
§ 553 | § 655 | Auslegung letztwilliger Verfügungen | Allgemeine Auslegungsregeln für letztwillige Verfügungen; Verankerung der Andeutungstheorie |
§ 554 | § 554 | Einsetzung eines einzigen Erben | Keine |
§ 555 | § 555 | Einsetzung mehrerer Erben | Keine |
§ 556 | § 556 | Keine | |
§ 557 | § 557 | Keine | |
§ 558 | § 558 | Keine | |
§ 559 | § 559 | Klarstellung, dass es sich um Zweifelsregeln handelt | |
§ 560 | §§ 560-562 | Anwachsung | Anwachsung als generelle Zweifelsregel bei Verfügung über die gesamte Verlassenschaft (auch zugunsten bestimmt eingesetzter Erben); Klarstellung, dass es mangels Anwachsung zur gesetzlichen Erbfolge kommt |
§ 563 | § 563 | Klarstellung, dass höchstpersönliche Pflichten des eingesetzten Erben von der Anwachsung nicht umfasst sind | |
§ 564 | § 564 | Höchstpersönliche Willenserklärung | Keine |
§ 565 | § 565 | Bestimmtheit und Mangelfreiheit | Keine |
§ 566 | – | Testierfähigkeit | Definition entsprechend der Rechtspraxis |
§ 567 | § 566 | Keine | |
– | § 568 | Beschränkung auf bestimmte Testamentsformen bei Sachwalterschaft | Entfallen |
§ 568 | § 567 | Testierfähigkeit | Keine |
§ 569 | § 569 | Alter | Keine |
§ 570 | § 570 | Irrtum | Keine |
§ 571 | § 571 | Fehlbezeichnung | Keine |
§ 572 | § 572 | Motivirrtum | Betonung, dass das Motiv in der Verfügung angeführt werden muss; Festhalten am Motiv als alleinigem Grund des Willens |
– | § 573 | Testierfähigkeit von Ordensleuten | Entfallen mangels Anwendungsbereichs |
§ 575 | § 575 | Zeitpunkt für Gültigkeitsprüfung | Keine |
§ 576 | § 576 | Keine | |
§ 577 | § 577 | Formarten | Keine |
§ 578 | § 578 | Eigenhändige Verfügung | Keine |
§ 579 | § 579 | Fremdhändige Verfügung | Modernisierung der Definition (nicht eigenhändig geschrieben); Verschärfung der Formerfordernisse (Bekräftigung durch eigenhändig geschriebenen Zusatz; gleichzeitige Anwesenheit aller drei Zeugen bei Unterfertigung und Bekräftigung; nähere Angaben zur Identität der Zeugen auf der Urkunde) |
§ 580 | §§ 580-581 | Keine | |
§ 581 | §§ 587-588 | Gerichtliche Verfügung | Keine |
§ 582 | §§ 589-590 | Keine | |
§ 583 | – | Notarielle Verfügung | Ausdrücklicher Verweis auf die Vorschriften der NO |
§ 584 | § 597 | Nottestament | Klarstellung, dass der berechtigte Eindruck einer Notsituation ausreichend ist; Wegfall der Gültigkeit des Nottestaments hebt auch den dadurch erfolgten Widerruf einer früheren letztwilligen Verfügung auf |
§ 585 | § 582 | Verweise | Keine |
§ 586 | §§ 583, 1248 | Gemeinschaftliche Verfügung | Vermutung der “Wechselbezüglichkeit" der Verfügung (Widerruf der gegenseitigen Erbeinsetzung durch einen Teil lässt auf Widerruf durch den anderen schließen) |
§ 587 | § 591 | Zeugen | Zulassung mündiger Minderjähriger als Zeugen (nur) beim Nottestament |
§ 588 | § 594 | Modernisierung der Definition der von der Zeugenschaft ausgeschlossenen Personen; Erweiterung um Lebensgefährten und deren Angehörige, gesetzliche Vertreter, Vorsorgebevollmächtigte, Organe, Gesellschafter, Machthaber sowie Dienstnehmer | |
§ 589 | § 596 | Keine | |
§ 590 | § 581 lS | Keine | |
§ 591 | § 595 | Keine | |
§ 601 | § 601 | Formungültigkeit | Keine |
§ 602 | § 602 | Erbverträge | Keine |
§ 603 | § 956 | Schenkung auf den Todesfall | Wirksamkeit als Vertrag bei Einhaltung der Notariatsaktspflicht und Fehlen eines Widerrufsrechts; Erfordernis eines ausdrücklichen Widerrufsverzichts und der Aushändigung einer Urkunde an den Geschenknehmer entfällt |
Ersatz- und Nacherbschaft | |||
§ 604 | § 604 | Ersatzerbschaft | Klarstellung, dass auch für gesetzliche Erben Ersatzerben bestellt werden können und Ersatzerben Anwachsungsberechtigten vorgehen |
– | § 605 | Entfallen | |
§ 605 | § 779 Abs 1 | Keine | |
§ 606 | § 606 | Keine | |
§ 607 | § 607 | Keine | |
§ 608 | § 608 | Nacherbschaft | Anführung des Todes des Vorerben als typischen Nacherbfall |
§ 609 | – | Definition der Nacherbschaft auf den Überrest | |
– | § 609 | Entfallen | |
§ 610 | § 610 | Klarstellung, dass von der Umdeutung von Testieranordnungen in Nacherbschaften nicht nur Ver-, sondern auch Gebote erfasst sind; Betonung, dass es sich um Zweifelsregeln handelt | |
§ 611 | § 611 | Definition der Zeitgenossen als natürliche Personen, die bei Errichtung der Nacherbschaft bereits gezeugt oder geboren sind | |
§ 612 | § 612 | Keine | |
§ 613 | § 613 | Übernahme der hM zur Rechtsstellung des Vorerben in das Gesetz | |
§ 614 | § 614 | Auslegung einer Ersatz- oder Nacherbschaft | Klarstellung, dass die Zweifelsregel auch für die Frage gilt, ob überhaupt eine Ersatz- bzw Nacherbschaft angeordnet worden ist |
§ 615 | § 615 | Erlöschen einer Ersatz- oder Nacherbschaft | Keine |
§ 616 | § 616 | Keine | |
§ 617 | § 617 | Klarstellung, dass es sich um Zweifelsregeln handelt und auch Adoptivkinder erfasst sind | |
– | § 646 | Stiftungen | Entfallen mangels normativen Gehalts |
Vermächtnisse | |||
§ 647 | § 647 | Berufung zum Vermächtnisnehmer | Allgemeine Regelung der Berufungsgründe und der ansonsten anwendbaren Bestimmungen |
§ 648 | § 648 | Erbe und Vermächtnisnehmer | Ausführlichere Regelung; Definitionen und Zweifelsregeln zu Voraus- und Hineinvermächtnissen; Regelung der Vorgangsweise bei Diskrepanzen zwischen Erbquoten und Sachzuweisungen |
§ 649 | § 649 | Vermächtnisschuldner | Solidarhaftung der Miterben nach außen als Zweifelsregel |
§ 650 | § 650 | Untervermächtnis | Keine |
§ 651 | § 651 | Verteilungsvermächtnis | Keine |
§ 652 | § 652 | Ersatz- und Nachvermächtnis | Keine |
§ 653 | §§ 653, 662 S 3 | Gegenstand eines Vermächtnisses | Verzicht auf die Einschränkung, dass nur Sachen mit “Wert" vermacht werden können |
§ 654 | § 654 | Unmöglichkeit | Ausdrückliche Regelung |
§ 656 | § 656 | Gattungsvermächtnisse | Keine |
§ 657 | § 657 | Keine | |
§ 658 | § 658 | Keine | |
§ 659 | § 659 | Keine | |
§ 660 | § 660 | Vermächtnis einer bestimmten Sache | Regelung des Wahlvermächtnisses |
§ 661 | § 661 | Keine | |
§ 662 | § 662 | Vermächtnis einer fremden Sache | Keine |
§ 663 | § 663 | Vermächtnis einer Forderung | Übernahme der hM, nach der es sich beim Befreiungsvermächtnis nicht um einen automatisch eintretenden Schulderlass, sondern um die Verpflichtung des Erben zum Erlass der Schuld handelt |
§ 664 | § 664 | Keine | |
§ 665 | § 665 | Keine | |
§ 666 | § 666 | Klarstellung, dass es sich um eine Zweifelsregel handelt | |
§ 667 | § 667 | Klarstellung, dass es sich um eine Zweifelsregel handelt | |
– | § 668 | Entfallen | |
§ 672 | §§ 672-673 | Unterhaltsvermächtnis | Klarstellung, dass es sich um Zweifelsregeln handelt; bisherige Lebensverhältnisse als Unterhaltsmaß; Übernahme der von der Rsp entwickelten Auslegungsregeln zur Dauer des vermachten Unterhalts |
§ 673 | §§ 672-673 | Ausbildungsvermächtnis | Ersetzung des Erziehungs- durch das Ausbildungsvermächtnis, das im Zweifel auch den Unterhalt umfasst, wenn eine Erwerbstätigkeit während der Ausbildung nicht zumutbar ist |
§ 674 | § 674 | Vermächtnis der Möbel und des Hausrats | Keine |
§ 675 | § 675 | Vermächtnis eines Behältnisses | Keine |
§ 676 | § 676 | Klarstellung, dass es sich um eine Zweifelsregel handelt | |
– | § 677 | Entfallen | |
– | § 678 | Vermächtnis von Juwelen, Schmuck, Putz | Entfallen |
– | § 679 | Vermächtnis von Gold, Silber, Wäsche, Equipage | Entfallen |
– | § 680 | Vermächtnis der Barschaft | Entfallen |
§ 677 | – | Pflegevermächtnis | Regelung des neuen gesetzlichen Pflegevermächtnisses, das nahe stehenden Personen, die den Verstorbenen vor seinem Tod gepflegt haben, unter bestimmten Voraussetzungen zusteht |
§ 678 | – | ||
§ 681 | § 681 | Auslegung bestimmter Begriffe | Keine |
§ 682 | § 682 | Keine | |
§ 683 | § 683 | Keine | |
§ 684 | §§ 684, 688 S 2 | Anfallstag und Erwerbsvoraussetzungen | Keine |
§ 685 | § 685 | Fälligkeit | Fälligkeit von Vermächtnissen mit Erbanfall; “reine Stundung" von Geldvermächtnissen und Vermächtnissen von Sachen, die sich nicht in der Verlassenschaft befinden, um ein Jahr (Verzugszinsen fallen an) |
§ 686 | § 686 | Keine | |
§ 687 | § 687 | Keine | |
§ 688 | § 688 | Sicherstellung | Keine |
§ 689 | § 689 | Frei werdendes Vermächtnis | Keine |
§ 690 | § 690 | Erschöpfung der Verlassenschaft | Keine |
§ 691 | § 691 | Übernahme der hL, nach der vermachter Unterhalt mit dem Tod des Erblassers (Erbfall) gebührt | |
§ 692 | § 692 | Überschuldung der Verlassenschaft | Keine |
§ 693 | § 693 | Keine | |
§ 694 | § 693 | Keine | |
– | § 694 | Beiträge zu öffentlichen Anstalten | Entfallen wegen Gegenstandslosigkeit |
Einschränkung und Aufhebung des letzten Willens | |||
§ 695 | § 695 | Allgemeines | Betonung des nicht taxativen Charakters der Aufzählung der Einschränkungsmöglichkeiten |
§ 696 | § 696 | Bedingung | Keine |
§ 697 | §§ 697, 698 | Ausdehnung der Nichtigkeitsanordnung auf völlig unbestimmte Bedingungen; Konkretisierung der “unerlaubten" Bedingungen als “gesetz- oder sittenwidrige" Bedingungen | |
§ 698 | § 698 | Keine | |
§ 699 | § 699 | Keine | |
– | § 700 | Eheverbot | Entfallen (Bedingung der Nichtverehelichung fällt aber weiterhin unter die unwirksamen sittenwidrigen Bedingungen: RV 688 BlgNR 25. GP 18) |
§ 701 | § 701 | Erfüllung zu Lebzeiten | Keine |
§ 702 | § 702 | Erfüllung durch Nachberufene | Keine |
§ 703 | § 703 | Aufschiebende Bedingung | Keine |
– | § 704 | Zeitpunkt | Entfallen |
§ 705 | § 705 | Befristung | Keine |
§ 706 | § 706 | Keine | |
§ 707 | § 707 | Vorberechtigung | Keine |
§ 708 | § 708 | Nachberechtigung | Keine |
§§ 709-710 | §§ 709-710 | Auflage | Klarstellung, dass die Verletzung der Erfüllungspflicht nur im Zweifel und bei Verschulden wie eine auflösende Bedingung wirkt |
§ 711 | § 711 | Keine | |
§ 712 | §§ 712, 720 | Strafvermächtnis und Bestreitungsverbot | Keine |
§ 713 | § 713 | Errichtung eines späteren Testaments | Übernahme der hL zu den Auswirkungen auf eine frühere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung (im Zweifel wird diese aufgehoben, wenn mit dem späteren Testament über die gesamte Verlassenschaft verfügt wird) |
§ 714 | § 714 | Errichtung einer späteren sonstigen letztwilligen Verfügung | Keine |
§ 715 | § 715 | Keine | |
§ 716 | § 716 | Erklärung der Unabänderlichkeit | Keine |
§ 717 | § 717 | Widerruf | Keine |
§ 718 | § 718 | Keine | |
§ 719 | § 719 | Keine | |
§ 721 | § 721 | Keine | |
§ 722 | § 722 | Keine | |
§ 723 | § 723 | Klarstellung, dass eine frühere mündliche gerichtliche oder notarielle Verfügung mit der Vernichtung eines späteren schriftlichen Willens wiederauflebt | |
§ 724 | §§ 724-725 | Vermuteter Widerruf | Klarstellung, dass jedes Handeln des Verstorbenen, das zum Erlöschen der vermachten Forderung geführt hat, im Zweifel als Widerruf des Vermächtnisses zu deuten ist; Übernahme der hM, nach der nicht nur der Verlust im Weg der gerichtlichen Exekution, sondern auch der Verwaltungsexekution die Wirksamkeit des Vermächtnisses unberührt lässt |
§ 725 | – | Verlust der Angehörigenstellung | Vermutung des Widerrufs von Verfügungen zugunsten des Ehegatten, eingetragenen Partners, Lebensgefährten oder eines Angehörigen nach dem Ende der Partnerschaft bzw der Beseitigung des Verwandtschaftsverhältnisses sowie nach Einleitung des Scheidungs-, Aufhebungs- bzw Abstammungsverfahrens |
§ 726 | § 726 S 1-2 | Ausfall der eingesetzten Erben | Keine |
Gesetzliche Erbfolge | |||
§ 727 | § 727 | Fälle | Keine |
§ 728 | § 728 | Keine | |
§ 729 | § 729 | Verkürzter Pflichtteil und Folgen einer Enterbung | Vermutung, dass die Entziehung des Pflichtteils auch die Entziehung des gesetzlichen Erbteils umfasst; Eintritt der Nachkommen der enterbten Person, auch wenn diese den Verstorbenen überlebt hat |
§ 730 | § 730 | Gesetzliche Erben | Keine |
§ 731 | § 731 | Erbrecht der Verwandten | Keine |
§ 732 | § 732 | Kinder | Keine |
§ 733 | § 733 | Keine | |
§ 734 | § 734 | Keine | |
§ 735 | § 735 | Eltern und ihre Nachkommen | Keine |
§ 736 | § 736 | Abstellen auf “gemeinsame" (etwa auch adoptierte) statt “gemeinschaftlich erzeugte" Kinder | |
§ 737 | § 737 | Keine | |
§ 738 | § 738 | Großeltern und ihre Nachkommen | Keine |
§ 739 | § 739 | Keine | |
§ 740 | § 740 | Keine | |
§ 741 | § 741 | Urgroßeltern | Keine |
§ 742 | § 750 | Mehrfache Verwandtschaft | Keine |
§ 743 | § 751 | Ausschluss von entfernten Verwandten | Keine |
§ 744 | § 757 | Erbrecht des Ehegatten und eingetragenen Partners | Stärkung des Erbrechts: nun steht dem Ehegatten oder eingetragenen Partner bereits neben Geschwistern und Großeltern die volle Verlassenschaft zu; Klarstellung, dass der Anteil eines vorverstorbenen Elternteils dem Ehegatten bzw eingetragenen Partner und nicht dem anderen Elternteil zufällt |
§ 745 | § 758 | Gesetzliches Vorausvermächtnis | Erweiterung auf den Lebensgefährten (Befristung der Rechte auf ein Jahr) |
§ 746 | § 759 | Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft | Klarstellung, dass das gesetzliche Erbrecht mit der Auflösung unabhängig vom Verschulden endet; Neuregelung des Falls, dass der Erblasser während des anhängigen Aufteilungsverfahrens verstirbt (Erbrecht bleibt unberührt, es sei denn, es wurde bereits eine Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens getroffen) |
§ 747 | § 796 | Unterhaltsanspruch | Keine |
§ 748 | – | Außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten | Außerordentliches Erbrecht bei Fehlen gesetzlicher Erben (also vor Vermächtnisnehmern und Bund) |
§ 749 | § 726 S 3 | Außerordentliches Erbrecht der Vermächtnisnehmer | Keine |
§ 750 | § 760 | Aneignung durch den Bund | Ersatzregelung für § 29 IPRG: Ersetzung eines ausländischen durch den österreichischen Staat als Aneignungsberechtigten |
§ 751 | § 761 | Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge | Hinweis auf Sondererbfolge bei geistlichen Personen mangels Anwendungsbereichs entfallen |
§ 752 | § 790 S 1, § 792 S 1 | Anrechnung beim Erbteil | Regelung der Form für Anrechnungsanordnungen und -vereinbarungen; Schriftform für Anrechnungsvereinbarung; Notariatsaktsform bei nachträglichem Abschluss (als Erbverzicht) |
§ 753 | § 790 S 2 | Schriftform für Anrechnungsvereinbarung | |
§ 754 | – | Klarstellung, dass sich auch Nachkommen Schenkungen an einen Vorfahren auf Verlangen anrechnen lassen müssen | |
– | § 791 | Entfallen | |
§ 755 | § 793 | Rechenmethode | Regeln für die Berechnung und Bewertung bei der Anrechnung |
Pflichtteil und Anrechnung auf den Pflichtteil | |||
§ 756 | § 764 | Pflichtteilsberechtigung | Verzicht auf den Begriff “Noterbe" |
§ 757 | §§ 762-763 | Aufzählung der abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder und Kindeskinder); Eltern, Großeltern und Urgroßeltern verlieren ihr Pflichtteilsrecht | |
§ 758 | § 767 | Regelung der konkreten Pflichtteilsberechtigung | |
§ 759 | § 765 | Höhe | Keine |
– | § 766 | Entfallen | |
§ 760 | § 767 | Neuregelung des Zuwachses an andere Pflichtteilsberechtigte | |
§ 761 | § 774 S 1 | Leistung und Deckung | Leistung in Geld; Möglichkeit der Leistung durch Zuwendung auf den Todesfall oder Schenkung unter Lebenden; Vermutung, dass mit dem Setzen auf den Pflichtteil ein Geldanspruch und kein Vermächtnis zugewendet wird |
§ 762 | § 774 S 2-3 | Bedingungen und Belastungen | Bedingungen und Belastungen von Zuwendungen bzw Schenkungen, die der Verwertung entgegenstehen, schließen nicht die Eignung zur Pflichtteilsdeckung aus, sondern sind bei der Bewertung zu berücksichtigen |
§ 763 | § 775 | Geldpflichtteil | Ergänzung in Geld bei nicht vollständiger Deckung durch Zuwendung oder Schenkung |
§ 764 | § 783 | Pflichtteilsschuldner | Klarstellung, dass die Haftung jedenfalls mit dem Wert der Verlassenschaft begrenzt ist; Ausnahme von der Beitragspflicht auf das gesetzliche Vorausvermächtnis des Lebensgefährten und das Pflegevermächtnis erweitert |
§ 765 | – | Anfall und Fälligkeit | Fälligkeit mit dem Tod; “reine" Stundung des Geldpflichtteils auf ein Jahr (Verzugszinsen fallen an) |
§ 766 | – | Stundung | Möglichkeit des Erblassers, eine Stundung oder Ratenzahlung des Pflichtteils auf höchstens 5 Jahre anzuordnen; Verlängerung durch Gericht auf maximal 10 Jahre möglich |
§ 767 | – | Anordnung einer Stundung oder Ratenzahlung durch das Gericht auf Verlangen des Pflichtteilsschuldners | |
§ 768 | – | Sicherstellung | Antrag auf Sicherstellung des Pflichtteils oder Änderung einer Stundungsregelung; Informationspflichten der Beteiligten |
§ 769 | – | Enterbung | Allgemeine Definition |
§ 770 | §§ 768-770 | Enterbungsgründe | Neuregelung und Erweiterung des Enterbungsgründe; Entfall des Enterbungsgrundes der “anstößigen Lebensart" |
§ 771 | § 773 | Keine | |
§ 772 | – | Erklärung | Ausdrückliche Zulassung einer stillschweigenden Enterbung durch Übergehen; Wirksamkeit wird an die Ursächlichkeit des Enterbungsgrundes gebunden |
§ 773 | § 772 | Widerruf und Verzeihung | Ausdrückliche Zulassung eines stillschweigenden Widerrufs; Möglichkeit der Verzeihung durch einen nicht mehr testierfähigen Erblasser |
§ 774 | §§ 771, 782 | Beweislast | Vermutung der Ursächlichkeit eines damals vorliegenden Enterbungsgrundes für die Enterbung |
§ 775 | §§ 775-781 | Enterbung ohne Grund und Übergehung | Anpassung der Vermutungsregel bei unbekannten Kindern |
§ 776 | § 773a | Pflichtteilsminderung | Neuformulierung und Erweiterung des Rechts auf Pflichtteilsminderung; fehlendes Naheverhältnis über “längeren Zeitraum" (RV 688 BlgNR 25. GP 31: mindestens 20 Jahre) vor dem Tod reicht aus; Ausschluss, wenn der Verstorbene den Kontakt grundlos gemieden oder berechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat; Möglichkeit einer stillschweigenden Minderung durch Übergehen |
§ 777 | § 795 | Unterhalt | Keine |
§ 778 | § 784 | Ermittlung und Berechnung | Maßgeblichkeit des Todestags für die Bewertung; Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf die gesetzlichen Zinsen ab diesem Zeitpunkt |
§ 779 | §§ 784, 786 | Klarstellung, dass Erbgangsschulden von vornherein zu den Passiva zählen | |
§ 780 | § 787 | Anrechnung von Zuwendungen auf den Todesfall | Modernisierung der Anrechnungsregeln; Bewertung zum Todeszeitpunkt |
§ 781 | §§ 785, 787 ff | Hinzu- und Anrechnung von Zuwendungen unter Lebenden | Umfassende Neuregelung |
§ 782 | § 785 | Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen | Übernahme der Vermögensopfertheorie |
§ 783 | § 785 | Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte | Neuregelung des Antragsrechts |
§ 784 | § 785 Abs 3 | Ausnahmen | Keine |
§ 785 | – | Erlass der Anrechnung durch letztwillige Verfügung oder Vereinbarung; Formvorschriften | |
§ 786 | – | Auskunftsanspruch | Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen Verlassenschaft, Erben und Geschenknehmer |
§ 787 | – | Rechenmethode | Neuregelung der Berechnungsmethode für die Hinzu- und Anrechnung |
§ 788 | § 794 | Bewertung der Schenkung | Wert in dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde (Vermögensopfer), als Ausgangspunkt; Aufwertung mit dem VPI auf den Todeszeitpunkt |
§ 789 | § 951 | Haftung des Geschenknehmers | Anteilige Haftung mehrerer Geschenknehmer |
§ 790 | § 952 | Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung des Fehlbetrags | |
§ 791 | § 951 | Haftungsfreistellung in Höhe des hypothetischen Pflichtteils im Fall des Verzichts auf den Pflichtteil oder der Ausschlagung der Erbschaft | |
§ 792 | § 785 Abs 3 | Ausdrücklicher Ausschluss der Haftung eines im Schenkungszeitpunkt nicht abstrakt pflichtteilsberechtigten Geschenknehmers, wenn die Schenkung mehr als zwei Jahre vor dem Tod wirklich gemacht wurde (Vermögensopfer) | |
Erwerb einer Erbschaft | |||
§ 797 | §§ 797-798 | Einantwortungsprinzip | Keine |
§ 798 | § 798a | Überlassung der Verlassenschaft | Klarstellung, dass auch die Ermächtigung zur Übernahme nach § 153 Abs 2 AußStrG ein Erwerbstitel ist |
§ 799 | § 799 | Erbantrittserklärung | Keine |
§ 800 | § 800 | Keine | |
§ 801 | § 801 | Keine | |
§ 802 | § 802 | Keine | |
§ 803 | § 803 | Berechtigung zum Antritt oder zur Ausschlagung der Erbschaft | Übernahme der hL zur Unwirksamkeit von Einschränkungen des Wahlrechts |
§ 804 | § 804 | Inventarisierung auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten | Keine |
§ 805 | § 805 | Ausschlagung der Erbschaft | Keine |
§ 806 | § 806 | Widerruf | Klarstellung, dass auch die Ausschlagung unwiderruflich ist |
§ 807 | § 807 | Inventar | Keine |
§ 808 | § 808 | Sonstiges | Klarstellung, dass die Erbschaft nicht unter dem Vorbehalt des Pflichtteils ausgeschlagen werden kann |
§ 809 | § 809 | Übertragung des Erbrechts | Keine |
§ 810 | § 810 | Verwaltung | Keine |
§ 811 | § 811 | Sicherstellung und Befriedigung der Gläubiger | Klarstellung, dass es sich nicht um eine Aufgabe des Verlassenschaftsgerichts, sondern um eine Aufgabe des Vertreters der Verlassenschaft handelt |
§ 812 | § 812 | Absonderung | Objektive Gefährdung als Voraussetzung; Klarstellung, dass nur der wertmäßig erforderliche Teil abzusondern ist und die Absonderung durch eine angemessene Sicherheitsleistung abgewendet oder aufgehoben werden kann, die auch aus der Verlassenschaft stammen kann |
§ 813 | § 813 | Aufforderung der Gläubiger | Keine |
§ 814 | § 814 | Keine | |
§ 815 | § 815 | Keine | |
§ 816 | § 816 | Testamentsvollstrecker | Keine |
§ 817 | § 817 | Nachweis der Testamentserfüllung | Keine |
– | § 818 | Abgabenentrichtung | Entfallen |
§ 819 | § 819 | Einantwortung | Keine |
§ 820 | § 820 | Haftung mehrerer Erben | Keine |
§ 821 | § 821 | Differenzierung zwischen teilbaren und unteilbaren Schulden | |
– | § 822 | Teileinantwortung | Entfallen |
§ 823 | § 823 | Erbschafts- und Aneignungsklage | Klarstellung, dass die Regeln auch für die Aneignungsklage des Staats (bisher Heimfälligkeitsklage) gelten |
§ 824 | § 824 | Keine | |
Weitere Regelungen | |||
– | §§ 951-952 | Herausgabepflicht des Geschenknehmers | Andernorts geregelt |
– | § 956 | Schenkung auf den Todesfall | Andernorts geregelt |
§ 1205 | § 1205 | GesbR | Keine |
– | § 1248 | Wechselseitiges Testament | Andernorts geregelt |
§ 1249 | § 1249 | Erbverträge | Klarstellung des Formerfordernisses der Notariatsaktspflicht |
– | § 1250 | Entfallen | |
§§ 1251 ff | §§ 1251 ff | Keine | |
§§ 1278 ff | § 1278 ff | Erbschaftskauf | Keine |
§ 1487a | §§ 1487-1487a | Verjährung | Einheitliche Regelung der Verjährungsfrist mit einer kenntnisabhängigen dreijährigen Frist und einer ab dem Tod laufenden absoluten 30-jährigen Frist |
§ 1503 Abs 7 | – | Übergangsregelungen | Inkrafttreten mit 1. 1. 2017 |