Seitens des BMF wurde eine Verordnung zur Durchführung des § 48 BAO erlassen, die hins veranlagter Steuern erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2002 anwendbar ist. Im Folgenden wird der volle Wortlaut des Verordnung samt Anmerkungen wieder gegeben.
Auf Grund von § 48 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:
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MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.