Datenschutz & E-Government

Verpflichtende Datenschutzbeauftragte für Spendenorganisationen?

Dr. iur. Heidi Scheichenbauer

Durch die Datenschutz-Grundverordnung wird die verpflichtende Benennung von Datenschutzbeauftragten das erste Mal Bestandteil der österreichischen Rechtspraxis. Das Fehlen einer generellen Bestellpflicht stellt den Rechtsanwender jedoch vor schwierige Auslegungsfragen. Insb die Beurteilung, wann eine umfangreiche, systematische oder regelmäßige Überwachung vorliegt, gestaltet sich als schwierig. So könnte bereits eine intensiver ausgestaltete Kundenbeziehung mit den daraus resultierenden Datenanwendungen als "Überwachung" angesehen werden. Jedoch können nicht nur klassische Kundenbeziehungen eine Bestellpflicht auslösen, auch die Beziehung von Spendenorganisationen zu ihren Spendern kann fallweise eine hohe Intensität aufweisen. Der nachfolgende Beitrag soll die Frage untersuchen, wann gemeinnützig tätige, spendensammelnde Organisationen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben.

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Artikel-Nr.
jusIT 2017/80

31.10.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Heidi Scheichenbauer

Dr. Heidi Scheichenbauer ist als Juristin im Bereich des Datenschutzrechts tätig. Die Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und die Abhaltung von datenschutzrechtlichen Seminaren zählen hier zu ihren laufenden Tätigkeiten. Zudem ist sie Mitglied des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at und Autorin von datenschutzrechtlichen Publikationen.

Publikationen (Auswahl):
Der Datenschutzbeauftragte (2019); Datenschutz für Vereine (2018); Verpflichtende Datenschutzbeauftragte für Spendenorganisationen? jusIT Spezial: DS-GVO (2018); Scheichenbauer/Wanderer: Vertretung Minderjähriger in Datenschutzfragen, jusIT 2019/13.