Artikelrundschau Februar 2019 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Verspätete Übermittlung von UVA als Form einer Selbstanzeige? Konkludente Selbstanzeige (Seilern-Aspang/Predota, taxlex 2/2019, S. 54)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Kernbestandteil einer wirksamen Selbstanzeige sei die Darlegung der Verfehlung. An diese werden keine besonderen Formerfordernisse gestellt, weshalb sie ausdrücklich, aber auch konkludent erfolgen könne. Oftmals stellten Erklärungen bzw Handlungen zwar nach außen hin keine Selbstanzeige dar, deren Inhalt lässt aber auf eine konkludente Darlegung der Verfehlung schließen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/253

19.04.2019
Heft 7/2019