Mit 21. Juli 2023 sind mehrere Änderungen in AVG, VStG, VwGVG, VwGG und VfGG in Kraft getreten. Diese betreffen insb elektronisch eingebrachte Rechtsmittel und verankern die Möglichkeit zur Führung von Verhandlungen unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung im "Dauerrecht".
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