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VfGH: Auch Direktwerbung (Prospektwerbung) ist werbeabgabepflichtig -Anmerkung zum VfGH Erkenntnis vom 28. 9. 2002, B 171/02

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

1. Es besteht keine Verfassungswidrigkeit der Werbeabgabe für die Beilagenwerbung.

2. Bei verfassungskonformer Auslegung des WerbeabgabeG 2000 (WerbeAbgG) kann keine Ausnahme von der Steuerpflicht für die direkt verteilte Prospektwerbung gemacht werden.

3. Das WerbeAbgG 2000 verletzt weder die Meinungsäußerungsfreiheit gem Art 10 MRK noch das Determinierungsgebot nach Art 18 B-VG.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/1081

15.12.2002
Heft 24/2002
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.