IT-Recht

Vom COVID-19-Sonderrecht zum Dauerrecht: Die virtuelle Hauptversammlung

FH-Prof. MMMag. Dr. Christian Szücs

Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem am 14. 7. 2023 in Kraft getretenen Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG), BGBl I 79/2023, die Möglichkeit geschaffen, virtuelle Hauptversammlungen dauerhaft durchzuführen. Dieses Gesetz folgt auf das außer Kraft getretene COVID-19-GesG, welches die Durchführung virtueller Hauptversammlungen lediglich befristet während der Corona-Pandemie ermöglicht hat.

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Artikel-Nr.
jusIT 2023/78

30.10.2023
Heft 5/2023
Autor/in
Christian Szücs

FH-Prof. MMMag. Dr. Christian Szücs ist hauptberuflich Lehrender für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht sowie für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Oberösterreich. Veröffentlichungen zu den genannten Bereichen.