Datenschutz & E-Government

Vom Inkasso zur Auskunftei - zur Zulässigkeit der Übermittlung bonitätsrelevanter Daten

Martin Baumann, BSc, LL.M. / Mag. Marco Blocher

Inkassoinstitute verarbeiten anlässlich ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Vielzahl bonitätsrelevanter Informationen über das Zahlungsverhalten betroffener Personen. Für Auskunfteien über Kreditverhältnisse liefern diese Daten einen immensen Mehrwert für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung solcher Bonitätsdaten soll in diesem Beitrag beleuchtet werden.

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Artikel-Nr.
jusIT 2020/53

24.08.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Martin Baumann

Martin Baumann, BSc, LL.M. ist Legal Counsel bei der Kreditauskunftei CRIF GmbH.

Marco Blocher

Mag. Marco Blocher ist Datenschutzjurist und zertifizierter Datenschutzbeauftragter; er war zuletzt als Datenschutzbeauftragter einer großen österreichischen Kreditauskunftei tätig.