IT-Recht

Vom "wesentlichen Dienst" zur "wesentlichen" beziehungsweise "wichtigen" Einrichtung - und weitere ausgewählte Aspekte zur NIS-2-Richtlinie

Ing. Mag. Richard Neuwirth

Die NIS-2-Richtlinie1 ist seit Jänner 2023 in Kraft und bis 17. 10. 2024 in nationales Recht umzusetzen. Künftig werden wesentlich mehr Unternehmen von den nationalen Umsetzungsrechtsakten betroffen sein, als dies beim bisherigen NISG2 der Fall war. Selbst für die bisherigen "Betreiber wesentlicher Dienste" iSd NISG bringt die neue Rechtslage Änderungen, ist doch eine Abgrenzung der Dienste in der NIS-2-RL nicht mehr vorgesehen und somit von den Mitgliedstaaten aus unionsrechtlichen Gesichtspunkten nicht weiter aufrechtzuerhalten. Diese Änderung und einige Auswirkungen werden in diesem Beitrag dargestellt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2024/2

29.02.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Richard Neuwirth

Ing. Mag. Richard Neuwirth ist Unternehmensjurist mit Erfahrung insbesondere im Datenschutzrecht und der Informationssicherheit sowie mit verschiedenen Managementsystemen und Standards. Er ist aktuell in der Konzern-Informationssicherheit der ÖBB tätig. In früheren beruflichen Stationen war er ua Datenschutzbeauftragter und Information Security Officer von MediaMarkt in Österreich und zuvor CISO der Casinos Austria und Österreichischen Lotterien Gruppe.