Die NIS-2-Richtlinie1 ist seit Jänner 2023 in Kraft und bis 17. 10. 2024 in nationales Recht umzusetzen. Künftig werden wesentlich mehr Unternehmen von den nationalen Umsetzungsrechtsakten betroffen sein, als dies beim bisherigen NISG2 der Fall war. Selbst für die bisherigen "Betreiber wesentlicher Dienste" iSd NISG bringt die neue Rechtslage Änderungen, ist doch eine Abgrenzung der Dienste in der NIS-2-RL nicht mehr vorgesehen und somit von den Mitgliedstaaten aus unionsrechtlichen Gesichtspunkten nicht weiter aufrechtzuerhalten. Diese Änderung und einige Auswirkungen werden in diesem Beitrag dargestellt.
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