Datenschutz & E-Government

Von der "Handysicherstellung" zur Beschlagnahme von Daten und Datenträgern - §§ 115f ff StPO neu

Assoz.-Prof.in Mag.a Dr.in Nina Marlene Schallmoser

Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Gründe für die Neuregelung (insb) der Handydaten-Auswertung, stellt die Regelungen der §§ 115f ff StPO idF des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2024 (StPRÄG 2024)1 im Überblick vor und ergänzt sie um eine kurze wertende Einordnung.

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Artikel-Nr.
jusIT 2025/113

04.07.2025
Heft 3/2025
Autor/in
Nina Marlene Schallmoser

Assoz.-Prof.in Mag.in Dr.in Nina Marlene Schallmoser ist assoziierte Professorin für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Salzburg (Habilitation 2021). Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Kommunikationsstrafrechts, des Themenkreises „Strafrecht und Verfassung“ sowie des EU-Strafrechts.