Im modernen Geschäftsverkehr gehen viele Unternehmen dazu über, ihren Schriftverkehr soweit wie möglich in elektronischer Form abzuwickeln. Maschinelle Bestell- und Abrechnungssysteme ermöglichen neben Verfahrensvereinfachungen noch weitere Rationalisierungseffekte. Diesem modernen Entwicklungsprozess sollte auch die Steuergesetzgebung in der Form entsprechen, dass der Rechnungsdatenaustausch weitestgehend verwaltungsökonomisch gestaltet wird. Im vorliegenden Beitrag versuchen die Autoren dieses Thema abgerundet zu behandeln.
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