Wirtschaftsrecht

Voraussetzungen und Grenzen einer schiedsgerichtlichen Entscheidung nach Billigkeit iSd § 603 Abs 3 ZPO

Sebastian Löw, LL.M.

Ein zentraler Aspekt des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist die Möglichkeit der flexiblen Gestaltungsweise durch die Parteien.1 Diese Flexibilität spiegelt sich - insb in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten - in der Möglichkeit der freien Rechtswahl wider.2 Dementsprechend haben die Parteien nach § 603 Abs 1 ZPO (bzw Art 27 Wiener Regeln) die Möglichkeit, dem Schiedsgericht vorzugeben, auf welchem Recht die Entscheidung gründen soll. § 603 Abs 3 ZPO räumt den Parteien in diesem Zusammenhang weiters die Möglichkeit ein, das Schiedsgericht zu einer Entscheidung nach Billigkeit - anstatt unter Anwendung einer Rechtsordnung - zu ermächtigen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Inhalt, den Voraussetzungen und den rechtlichen Grenzen einer solchen Billigkeitsentscheidung.3

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Artikel-Nr.
RdW 2020/205

24.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Sebastian Löw

Dr. Sebastian Löw ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und Autor zahlreicher Publikationen mit Schwerpunkt im Reiserecht. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der LMU München und der Universität Innsbruck.