Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

VwGH: Ausnahmetatbestände vom Vergaberecht dürfen im Vergabekontrollverfahren nachgewiesen werden

bearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael Weiner

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Artikel-Nr.
RdW 2014/381

19.06.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Matthias Öhler

Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.