BVergG 2006: § 10, § 28 Abs 2, § 29 Abs 2, § 30 Abs 2
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Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.