Die vom Wohlfahrtfonds ausbezahlten Beträge an Hinterbliebenenunterstützung, Bestattungsbeihilfe und Ablebensversicherung sind beim Erben als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu besteuern. - VwGH 9. 6. 2020, Ra 2019/13/0113.
Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen zählen gem § 22 Z 4 EStG zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit (soweit sie nicht unter § 25 EStG fallen). Korrespondierend dazu normiert § 4 Abs 4 Z 1 lit b EStG, dass entsprechende Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen Betriebsausgaben sind.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.