Strittig wurde, welcher Einkunftsart die Einkünfte eines Profi-Tischtennisspielers zuzuordnen sind. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind von vornherein nicht von der Sportler-Verordnung erfasst, weil diese nur auf "selbständig tätige" Sportler abstellt. - VwGH 3. 9. 2024, Ra 2023/13/0164.
Der Revisionswerber - ein österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Inland - war Profi-Tischtennisspieler. Er erstattete Selbstanzeige und gab an, zusätzlich zu den erklärten Einnahmen habe er weitere Einkünfte als Sportler in bar erhalten.
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