Die eigenschöpferische Erfindertätigkeit stellt kein "Verwalten" unkörperlicher Wirtschaftsgüter iSd Verlustausgleichsverbotes nach § 2 Abs 2a letzter TS EStG 1988 dar, sondern ein "Erzeugen" neuen Wissens. - VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0085.
Ein Arzt erzielte neben seinen positiven Einkünften aus selbstständiger Arbeit Verluste aus Gewerbebetrieb aus einer Forscher- und Erfindertätigkeit betreffend ein spezielles medizinisches Gerät (Gewerbeberechtigung als Mechatroniker für Medizingerätetechnik gem § 94 Z 49 GewO 1994, eingeschränkt auf die Erzeugung, Reparatur und Service von selbst entwickelten medizinisch-technischen Geräten).
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