Steuerrecht

VwGH: Keine Lohnsteuerpflicht für Flugmeilen

Nikolaus Zorn

Über Vielfliegerprogramme (wie Miles & More) erhalten Fluggäste Bonusmeilen gutgeschrieben. Selbst wenn ein Zusammenhang mit Dienstreisen besteht, unterliegen diese Bonusmeilen nicht der Lohnsteuer.

Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung für 1999 bis 2003 stellte der Prüfer fest, einzelne Dienstnehmer hätten bei (mit dem Flugzeug unternommenen) Dienstreisen Bonusmeilen (im Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles & More) angesammelt. Sie hätten später diese Bonusmeilen für private Flüge verwendet.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2010/400

17.06.2010
Heft 6/2010
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.