Über Vielfliegerprogramme (wie Miles & More) erhalten Fluggäste Bonusmeilen gutgeschrieben. Selbst wenn ein Zusammenhang mit Dienstreisen besteht, unterliegen diese Bonusmeilen nicht der Lohnsteuer.
Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung für 1999 bis 2003 stellte der Prüfer fest, einzelne Dienstnehmer hätten bei (mit dem Flugzeug unternommenen) Dienstreisen Bonusmeilen (im Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles & More) angesammelt. Sie hätten später diese Bonusmeilen für private Flüge verwendet.
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