Steuerrecht

VwGH: Keine Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Nikolaus Zorn

Bei dem Steuersatz nach § 27a Abs 1 EStG unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen hebt der Regelbesteuerungsantrag nach § 27a Abs 5 EStG das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG nicht auf. - VwGH 26. 5. 2021, Ra 2021/13/0036.

Der Steuerpflichtige erzielte im Jahr 2018 nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der KESt unterlagen. Er beantragte die Veranlagung dieser Einkünfte in Form der Regelbesteuerung (§ 27a Abs 5 EStG) und stellte dabei den Kapitalerträgen von ca 51.000 € Werbungskosten von 37.000 € gegenüber.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/410

23.07.2021
Heft 7/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.