Steuerrecht

VwGH: Schulden sind kein Kapitalvermögen

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Die einschränkenden einkommensteuerlichen Regelungen für "Kapitalvermögen" iSd § 27 Abs 3 EStG, wie insb die Beschränkung der Verlustausgleichsmöglichkeit nach § 6 Z 2 lit c EStG, stellen auf Aktivvermögen ab und sind nicht auf Verbindlichkeiten anwendbar. - VwGH 18. 12. 2017, Ro 2016/15/0026.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2018/97

19.02.2018
Heft 2/2018