Ob mehrere Personen in Form einer einzigen Mitunternehmerschaft oder in Form mehrerer eigenständiger Mitunternehmerschaften tätig sind, hängt von der Gestaltung des Unternehmerrisikos und der Unternehmerinitiative ab. - VwGH 15. 5. 2019, Ro 2017/13/0012.
Die fünf Mitglieder einer Familie waren - in unterschiedlicher Zusammensetzung - an drei Gesellschaften bürgerlichen Rechts beteiligt. Alle drei GesbR waren im Weinbau tätig und erzielten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Für jede GesbR gesondert wurden die Einkünfte gem § 188 BAO festgestellt. Die fünf
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.