Steuerrecht

VwGH zum Wohnsitz bei bloß vorübergehender Wohnungsnutzung

Nikolaus Zorn

Der VwGH tritt der Ansicht entgegen, ein inländischer Wohnsitz iSd § 26 Abs 1 BAO erfordere eine jährliche Wohnungsnutzung von zumindest 60 Tagen. - VwGH 5. 3. 2020, Ra 2019/15/0145.

Ein österreichischer Musiker hatte seit Mitte der 90er-Jahre in Kenia ein Haus gemietet. In Österreich gab er lediglich eine Einkommensteuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger ab.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/293

22.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.