Mit Erkenntnis vom 23. 2. 2017 äußerte sich der VwGH erstmals zur Frage, ob Österreich das Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung zukommt, wenn aufgrund der gegensätzlichen Auslegung des Art 15 DBA D-Ö durch Deutschland und Österreich die Gefahr einer doppelten Nichtbesteuerung besteht.1 Der VwGH stellte klar, dass in einem solchen Fall die Tatbestandsvoraussetzungen für die Rückfallklausel des Art 15 Abs 4 DBA D-Ö erfüllt sind, wonach das Besteuerungsrecht bei Nichtbesteuerung im Tätigkeitsstaat an den Ansässigkeitsstaat "zurückfällt". Alternativ ist auch ein "switch-over" nach Art 28 Abs 1 lit a DBA D-Ö von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode möglich.
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