In Deutschland ansässige natürliche Personen bringen ihre österreichische Kommanditbeteiligung in eine deutsche GmbH ein. Diesen Vorgang beurteilt der VwGH bei Anwendung der Rechtslage nach § 16 UmgrStG idF AbgÄG 2010 als steuerneutral. - VwGH 18. 10. 2018, Ro 2016/15/0032.
Die in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen X und Y waren die Kommanditisten einer österreichischen KG mit Betriebsstätte ausschließlich in Österreich. Gesellschaftsrechtlich war es zwar eine deutsche KG (GmbH & Co KG mit den vermögensbeteiligten Gesellschaftern X und Y), die die Stellung als Kommanditistin der österreichischen KG innehatte, in steuerlicher Hinsicht waren damit aber die in Deutschland ansässigen natürlichen Personen X und Y an der österreichischen KG beteiligt.
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