Bei Liegenschaftsübertragungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ermäßigt sich die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr für die Grundbuchseintragung von dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Kaufpreis auf den dreifachen Einheitswert. Die Ermäßigung steht allerdings nur zu, wenn sie bereits in der Grundbuchseingabe selbst beantragt wird. - VwGH 9. 10. 2019, Ra 2019/16/0155, 0156.
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