Steuerrecht

VwGH zur Verjährung des Rechts auf Rückforderung der Forschungsprämie

Nikolaus Zorn

Bei der Forschungsprämie beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist (auch für die Rückforderung der Prämie) mit Ablauf des Jahres, in welchem die Prämie beim Finanzamt geltend gemacht wird. - VwGH 25. 6. 2020, Ro 2020/15/0009.

Die GmbH machte in der Beilage zur K-Erklärung 2010 vom 6. 5. 2011 eine Forschungsprämie (für das Jahr 2010) von 2,7 Mio € geltend. Wenige Tage später wurde dieser Betrag am Abgabenkonto der GmbH gutgeschrieben.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/504

18.09.2020
Heft 9/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.