Bei der Forschungsprämie beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist (auch für die Rückforderung der Prämie) mit Ablauf des Jahres, in welchem die Prämie beim Finanzamt geltend gemacht wird. - VwGH 25. 6. 2020, Ro 2020/15/0009.
Die GmbH machte in der Beilage zur K-Erklärung 2010 vom 6. 5. 2011 eine Forschungsprämie (für das Jahr 2010) von 2,7 Mio € geltend. Wenige Tage später wurde dieser Betrag am Abgabenkonto der GmbH gutgeschrieben.
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