Schwerpunkt der 13. Ergänzungslieferung zu diesem DSG-Kommentar sind die Änderungen im Bereich des "Speziellen Datenschutzrechts", va im TKG 2003, in der StPO und im SPG, die die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie (RL 2006/24/EG) mit sich gebracht hat.
Die 14. Ergänzungslieferung bringt das DSG 2000 auf den Stand der DSG-Novelle 2013, die notwendig geworden war, nachdem der EuGH ausgesprochen hatte, dass die (alte) österreichische Rechtslage in Bezug auf die DSK dem Kriterium der völligen Unabhängigkeit nicht genügt hat (EuGH 16. 10. 2012, C-614/10 [Kommission gg Österreich], ÖZW 2013, 21 [Pabel], ausführlich besprochen von Pachinger in jusIT 2012/100, 211). Der Entscheidungsteil wurde ergänzt, die Literaturhinweise aktualisiert und die Übergangsbestimmungen zu den Regelungen über das Datenverarbeitungsregister im DSG 2000 nach Erlassung der DVRV 2012 aus dem Kommentar herausgenommen.
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