Arbeitsrecht

Was in Corona-Zeiten im Arbeitsverhältnis angeordnet werden darf

Mag. Sascha Obrecht

Alles neu durch die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung?

Am 13. September wurde die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (2. COVID-19-ÖV) kundgemacht, welche bereits mit 15. September 2021 in Kraft trat. Unter dem neuen Namen 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung (2. COVID-19-MV)1 wurde zwar die Struktur der vorangegangenen Verordnung übernommen, es kam jedoch zu gravierenden, kaum in der Öffentlichkeit kommunizierten Änderungen der Rechtslage. Was nunmehr am Arbeitsplatz (bzw an "Orten der beruflichen Tätigkeit"2, wie es in der Verordnung heißt) angeordnet werden darf - dieser zentralen Frage widmet sich der Beitrag.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/574

15.10.2021
Heft 10/2021
Autor/in
Sascha Obrecht

Mag. Sascha Obrecht ist Universitätsassistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.