Datenschutz & E-Government

Was macht Fotos zu "sensiblen Daten" ?

Dr. Albert Laimighofer

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen insb Bilddaten als sensible Daten iSv Art 9 Abs 1 DSGVO zu qualifizieren sind. Es wird auf die Kriterien des Zweck- und Verwendungszusammenhanges sowie der hinlänglichen Sicherheit eingegangen. Weiters wird untersucht, ob diese Kriterien nach der Entscheidung des EuGH vom 1. 8. 2022, C-184/20 (Vyriausioji tarnybinės etikos komisija), noch relevant sein können. Schließlich wird ein mit der Judikatur des EuGH vereinbarer Lösungsweg aufgezeigt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2023/43

21.06.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Albert Laimighofer

Dr. Albert Laimighofer ist Rechtsanwalt und Partner der BEURLE Rechtsanwälte GmbH und Co KG in Linz. Er berät namhafte Klienten im Datenschutzrecht. Weitere Schwerpunkte liegen im Immobilienrecht, im Vergaberecht sowie in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.