Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

"Wettbewerb um die besten Köpfe" (Schohaj, BFGjournal 5/2020, S. 208)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das BFG sei zum Ergebnis gelangt, dass für die Inanspruchnahme einer Zuzugsbegünstigung neben der Begründung eines inländischen Wohnsitzes auch die Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich erforderlich sei. Der VwGH habe diese Ansicht bestätigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/493

31.07.2020
Heft 14/2020