Schreiben des deutschen BMF zur Hornbach-Entscheidung des EuGH
Mit Urteil vom 31. 5. 2018, C-382/16, Hornbach-Baumarkt, hat der EuGH geurteilt, dass eine Regelung wie diejenige des § 1 Außensteuergesetz (AStG) dann mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn sie dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen den Nachweis ermöglicht, dass aus wirtschaftlichen Gründen Bedingungen vereinbart werden, die sich aus seiner Stellung als Gesellschafter der gebietsfremden Gesellschaft ergeben. Damit erkennt das Gericht unter bestimmten Umständen eine Ausnahme vom Fremdvergleichsgrundsatz an. Das deutsche BMF hat darauf mit Schreiben vom 6. 12. 2018, IV B 5 - S 1341/11/10004-09, reagiert. Im Ergebnis geht es um die Anpassung des Einkommens bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen gem § 1 AStG. Im Folgenden werden Hintergrund sowohl des EuGH-Urteils als auch des BMF-Schreibens und Auswirkungen für die Praxis dargestellt.
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