Ein jüngst veröffentlichtes Erkenntnis des VwGH veranlasst sich mit der Verpflichtung von Internetcafebetreibern auseinander zu setzen, für die aufgestellten PCs Vergnügungssteuer zu entrichten.
Die beschwerdeführende GmbH betrieb ein sog „Entertainmentcenter“ in Wien, das aus 20 PCs mit Internetanschluss bestand und einem „Internetcafé“ ähnlich war.
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RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.