BVergG 2002: § 52 Abs 5 Z 1, § 56 Abs 1
BVergG § 69 Z 1, § 74 Abs 1
VwGH 24. 2. 2010, 2005/04/0253
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Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.