Rechtsinformation

Zitieren von Online-Kommentaren

Ao.Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel

Im Anschluss an die ausführliche Besprechung der Online-Kommentare im vorigen und in diesem Heft der jusIT widmet sich diese Folge der Tipps & Tricks der Frage, was beim Zitieren von Online-Kommentaren zu beachten ist.

Bei der Verwendung von Kommentaren zur Lösung von Rechtsfragen ist es ganz entscheidend, immer auf den Stand der Kommentierung zu achten. Dies gilt gleichermaßen für Studium wie Praxis, weil sichergestellt sein muss, dass die Kommentierung, auf die man sich beruft, auch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ergangen ist. Elektronische Kommentare würden zwar grundsätzlich die Möglichkeit bieten, das Werk ständig auf dem neuesten Stand zu halten, de facto ist dies aber unmöglich, weil die Überarbeitung einer Kommentierung durch Fachleute immer einen erheblichen zeitlichen Aufwand erfordert. Daher ist immer zu prüfen, ob sich die Rechtslage seit dem Erscheinen der Kommentierung geändert hat.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/15

16.02.2012
Heft 1/2012
Autor/in
Dietmar Jahnel

Dr. Dietmar Jahnel ist ao. Univ.-Prof. am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg mit den Forschungsschwerpunkten Datenschutzrecht und Legal Tech. Laufende Publikationen zum Datenschutzrecht in Zeitschriften und in Buchform, va Kommentar zur DSGVO und Lehrbuch Datenschutzrecht.