Datenschutz & E-Government

Zu den Anforderungen und Voraussetzungen von Art 88 DSGVO

Univ.-Ass. Mag. Dr. Johannes Warter

Anmerkungen zu EuGH C-34/21 (Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer)

In der zu besprechenden Entscheidung äußerte sich der EuGH erstmalig zur zentralen Bestimmung des Beschäftigtendatenschutzes (Art 88 DSGVO). Der Beitrag versucht die Entscheidungskriterien des EuGH aufzuarbeiten sowie die Auswirkungen auf die österreichische Rechtsordnung zu thematisieren.

» Deskriptoren: Beschäftigtendatenschutz

» Normen: DSGVO: Art 6 Abs 2 und Abs 3, Art 88; ArbVG: § 96 Abs 1 Z 3, § 96a Abs 1 Z 1 und Z 2

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Artikel-Nr.
jusIT 2023/113

19.12.2023
Heft 6/2023
Autor/in
Johannes Warter

Johannes Warter ist Universitätsassistent (post-doc) am Fachbereich für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg sowie dem dort eingerichteten WissensNetzwerk Recht Wirtschaft Arbeitswelt. Er lehrt und forscht in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Datenschutzrecht.