IT-Recht

Zulässigkeit und Grenzen des Handels mit "Gebrauchtsoftware"

Univ.-Prof. Mag. Dr. Elisabeth Staudegger

Der EuGH hat in der Entscheidung UsedSoft wesentliche Aussagen zum Handel mit sog "Gebrauchtsoftware" getätigt und dessen Zulässigkeit auch Grenzen gesteckt. Er hat dabei über das unionsrechtlich normierte Urheberrecht hinaus maßgebliche Bereiche des allgemeinen Zivilrechts behandelt. Die Entscheidung erfordert nicht zuletzt deshalb eine intensivere Bearbeitung, als dies im Rahmen einer bloßen Anmerkung möglich wäre.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
jusIT 2012/57

23.08.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Elisabeth Staudegger

Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Staudegger leitet den Fachbereich Recht und IT am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen an der Universität Graz. Als Gründungsmitglied des interdisziplinären Forschungsnetzwerks „Human Factor in Digital Transformation“ (HFDT) und Sprecherin des HFDT-Doktoratsprogramms widmet sie sich intensiv den gesellschaftlichen Implikationen der Digitalisierung. Laufend einschlägige Publikationen und Vorträge.