Datenschutz & E-Government

Zum Personenbezug der Verarbeitung von Identifikatoren zur Wiedererkennung von Benutzern im World Wide Web

Dipl.-Ing. Christoph Diemberger, LL.B., LL.M.

Viele etablierte Internetangebote des World Wide Web sind bestrebt, dem jeweiligen Besucher einen personalisierten Gesamteindruck zu vermitteln, zB in inhaltlicher oder in optischer Hinsicht. Um ein personalisiertes Internetangebot bereitzuhalten, braucht der Websitebetreiber einen Mechanismus, um wiederkehrende Benutzer zu erkennen, sie voneinander zu unterscheiden und sie mit einem serverseitig vorgehaltenen, benutzerspezifischen Datensatz zu verknüpfen. Eine Möglichkeit, diese Funktionalität herzustellen, ist eine vorangegangene Registrierung (zB mittels Username, Password) des Benutzers für das entsprechende Web-Angebot. Eine andere - für den Benutzer intransparentere Möglichkeit - ist die Verwendung sog "Identifikatoren". Dieser Beitrag erörtert, ob es beim Einsatz solcher Identifikatoren zwingend zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt. Diese Beurteilung soll die Diskussion unterstützen, ob das Datenschutzregime für sich allein einen wirksamen Schutz des Internetbenutzers ermöglicht (bzw ermöglichen könnte) oder ob alternative Anknüpfungspunkte notwendig sind.

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Artikel-Nr.
jusIT 2018/85

21.12.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Christoph Diemberger

Dipl.-Ing. Christoph Diemberger, LL.B., LL.M. ist fachtheoretische Lehrkraft am TGM – Höhere technischen Bundeslehranstalt (HTL) in Wien XX in der Abteilung Elektronik und Technische Informatik. Er hat zuletzt den Universitätslehrgang für Information- und Medienrecht an der Universität Wien abgeschlossen und sich im Zuge seiner Master Thesis intensiv mit dem datenschutzrechtlichen Einwilligungserfordernis bei Identifikations- und Wiedererkennungstechnologien im World Wide Web auseinandergesetzt.