Datenschutz & E-Government

Zur Durchführungspflicht einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Univ.-Ass. Mag. Dr. Johannes Warter

Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung fand eine neue Verpflichtung für Verantwortliche Eingang in die DS-GVO. Der unionsrechtliche Gesetzgeber sieht diese vor, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Unklar ist aber nach wie vor, wann ein voraussichtlich hohes Risiko vorliegt, welche Maßstäbe bei der Beurteilung anzusetzen sind und wie das Verhältnis zwischen Datenschutz-Folgenabschätzung und einer Betriebsvereinbarung aussieht.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/47

24.06.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Johannes Warter

Johannes Warter ist Universitätsassistent (post-doc) am Fachbereich für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg sowie dem dort eingerichteten WissensNetzwerk Recht Wirtschaft Arbeitswelt. Er lehrt und forscht in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Datenschutzrecht.