IT-Recht

Zur Frage der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität

Dr. Elisabeth Hödl

Der folgende Beitrag widmet sich dem Begriff der Netzneutralität. Es soll aufgezeigt werden, was unter Netzwerkmanagement verstanden wird und welche Argumente für und welche gegen die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität sprechen sowie welche politischen Positionen im Augenblick vorliegen.1

Netzneutralität ist die Bezeichnung für eine neutrale Datenübermittlung im Internet. Es geht dabei um eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete, unabhängig davon, woher diese stammen, welche Inhalte sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.2 Bisher galt das best-effort-Prinzip, dh die einzelnen Datenpakete wurden nicht nach Inhalt oder anderen Kriterien sortiert. Durch die rasante Entwicklung stiegen die Datenmengen im Internet.3 Bei Datenstau durch temporäre Überlastung der Netze wurden die Daten zunächst zwischengespeichert, dann nach dem First-In/First-Out Prinzip weitergeleitet. Qualitätseinbußen und Datenverluste sind mögliche Folgen einer solchen Vorgangsweise.4 Netzwerkneutralität ist das gedankliche Konstruktionsprinzip des Internet, Datenpakete werden von A nach B geroutet. Das Netz erbringt außer der Beförderungsdienstleistung keine Dienste. Diese Idee der Informatiker steht nun im Gegensatz zum Ansatz der Fernmeldetechniker, bei dem das Netz Dienste und Güteklassen implementiert. Inzwischen ist es technisch machbar, Quelle und Inhalt einer Datei zu ermitteln (Deep Packet Inspection) und das wiederum eröffnet die Möglichkeit, Datenpakete zu differenzieren und unterschiedlich zu behandeln.5 Wenn das passiert, sagen Kritiker, sei die Netzneutralität bedroht und darin liege zugleich ein Angriff auf fundamentale Prinzipien der demokratischen Ordnung. An erster Stelle sehen sie Informations- und Meinungsfreiheit bedroht.

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Artikel-Nr.
jusIT 2010/98

21.12.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Elisabeth Hödl

Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Hödl ist Praxisprofessorin am Grundlageninstitut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz und ist in der Styria Media Group AG beschäftigt. Sie forscht und lehrt zu Fragen der Digitalen Transformation in Recht und Gesellschaft mit Blick auf Medien- und Kommunikationsrechte.