Steuerrecht

Zur Grunderwerbsteuer beim "Rückgängigmachen" eines Baurechts

Dr. Anton Mairinger

Wird eine bebaute Liegenschaft verkauft und räumt der Käufer dem Verkäufer gleichzeitig ein Baurecht (hier für 30 Jahre) auf dieser Liegenschaft ein, liegen zwei grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbe vor. Wird auch vereinbart, dass einerseits das Grundstückseigentum nach Ablauf von 30 Jahren an den Verkäufer zurückfällt und andererseits das Baurecht zwei Wochen vor Ablauf der zunächst vereinbarten Baurechtszeit "rückgängig" gemacht wird, stellt sich für jeden der beiden Erwerbsvorgänge die Frage, ob die Steuerpflicht gem § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG wieder entfällt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2019/332

19.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Anton Mairinger

Hofrat Dr. Anton Mairinger ist seit dem Jahr 2000 Richter am Verwaltungsgerichtshof. Publikationen vorwiegend zum Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht und Zollrecht.