Dem Auskunftsrecht des Art 15 DS-GVO kommt sowohl in der Datenschutz-Grundverordnung1 als auch in der Praxis2 zentrale Bedeutung zu. Es ermöglicht betroffenen Personen den Zugriff zu der grundlegenden Information, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, sodass in weiterer Folge Rückschlüsse über die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung gezogen werden können.3
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