IT-Recht

Zur Technizität von Software-Patenten, insb Ansprüchen auf Datenstrukturen

Assoz. Prof. Mag. DI Dr. Michael Sonntag

Besprechung und Kommentar zu OGH 25. 8. 2016, 4 Ob 94/16a

PatG: § 1 Abs 3 Z 1, 5 iVm § 1 Abs 4

Patentrecht, Technizität, Computerprogramm, Datenstrukturen

Eine wichtige Fragestellung bei Patenten in Verbindung mit Software betrifft die Technizität: Handelt es sich um eine sog "computerimplementierte Erfindung", die potenziell patentiert werden kann, oder um ein "Computerprogramm als solches", für das nach § 1 Abs 3 Z 5 iVm § 1 Abs 4 PatG kein Patentschutz möglich ist? Der streitgegenständliche Fall, betreffend das Patent "Verfahren zum Lesen und Schreiben von Daten", das im März 2013 unter der Nr 511842 ins Patentregister eingetragen wurde,1 ist eine der wenigen österreichischen Entscheidungen in diesem Kontext. Der Antragsteller im besprochenen Fall erhob gegen die Erteilung dieses Patents Einspruch wegen mangelnder Technizität, hilfsweise auch wegen des Fehlens von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit aller Patentansprüche. Das Patentamt gab dem Einspruch statt, während das OLG dem Patentinhaber Recht gab und hinsichtlich der Technizität vom OGH bestätigt wurde.

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Artikel-Nr.
jusIT 2017/22

27.04.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Michael Sonntag

Assoz. Prof. Mag. DI Dr. Michael Sonntag forscht und lehrt an der Johannes Kepler Universität Linz, wo er Rechtswissenschaften und Informatik studierte. Daneben langjährige Tätigkeit als IT-Leiter eines multinationalen Callcenters, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und Lehrender an der Wirtschaftsuniversität Prag sowie der Eötvös Loránd Universität (ELTE) in Budapest.

Publikationen des Autors:
Einführung in das Internetrecht² (Wien 2014). Zahlreiche Beiträge in Fachpublikationen.