Datenschutz & E-Government

Zur Zulässigkeit von Kundenzufriedenheitsumfragen per E-Mail

Univ.-Ass. Mag. Dr. Johannes Warter

Mittlerweile ist es in vielen Unternehmen üblich, Kunden nach dem Kauf von Produkten oder nach der Erbringung einer Dienstleistung über ihre Zufriedenheit zu befragen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Zulässigkeit solcher Kundenzufriedenheitsumfragen per E-Mail.

» Deskriptoren: Kundenzufriedenheitsumfragen, Werbebegriff, Abgrenzung DS-GVO und TKG 2003

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Artikel-Nr.
jusIT 2018/82

21.12.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Johannes Warter

Johannes Warter ist Universitätsassistent (post-doc) am Fachbereich für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg sowie dem dort eingerichteten WissensNetzwerk Recht Wirtschaft Arbeitswelt. Er lehrt und forscht in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Datenschutzrecht.