Arbeitsrecht

Zur Zulässigkeit von „Verschlechterungsvereinbarungen“ bei aufrechtem Arbeitsverhältnis

Franz Schrank

In letzter Zeit mehren sich leider betriebswirtschaftliche Sachzwänge, die eine Kürzung oder Zurücknahme in wirtschaftlich guten Zeiten „gewachsener“ arbeitsvertraglicher Besserstellungen gebieten. Daß Derartiges mangels vereinbarten Widerrufsvorbehalts nicht einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen kann, liegt in der Natur des Vertragsrechts ebenso begründet wie es eine juristische Selbstverständlichkeit darstellt, daß durch relativ zwingende Normen gesicherte Ansprüche des Arbeitnehmers auch durch vertraglichen Konsens nicht rechtswirksam unterlaufen werden können.

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Artikel-Nr.
RdW 1983, 12

01.01.1983
Heft 1/1983
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.