Der dt BFH beschäftigte sich mit den Auswirkungen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht auf die umsatzsteuerliche "Zusammenfassende Meldung" (ZM). Das Urteil sei auf die ö Rechtslage nicht übertragbar. Der Beitrag entwickelt einen auf der ö Rechtslage basierenden Lösungsvorschlag. Praxisrelevanz bestünde vor allem für Anwälte und Steuerberater.
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