Steuerrecht

Zwischengeschaltene GmbH steuerlich anzuerkennen?

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Die steuerliche Anerkennung einer zwischengeschaltenen GmbH ist bei "höchstpersönlichen Tätigkeiten" strittig; Rz 104 EStR 2000 sah dabei bisher eine umfassende Zurechnung der Vergütungen an die natürliche Person vor. Durch den Wartungserlass 2009 wird diese Zurechnung konkretisiert: Eine Zurechnung zur natürlichen Person hat dann zu erfolgen, wenn die GmbH die Marktchancen nicht nutzen kann und es sich um eine ansonsten "leere" GmbH handelt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2009/839

18.12.2009
Heft 12b/2009
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.