EuGH 16. 10. 2012, C-614/10, Kommission/Österreich2
Mit Urteil vom 16. 10. 2012 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) über die von der Europäischen Kommission gegen die Republik Österreich im Jahre 2010 eingereichte Vertragsverletzungsklage entschieden und festgestellt, dass die in Österreich bestehende Rechtslage in Bezug auf die österreichische Datenschutzkommission nicht der europäischen Datenschutzrichtlinie bzw die DSK nicht dem Kriterium der Unabhängigkeit entspricht.3 Diese Entscheidung platzt in eine Zeit, in der die DSK auch aus anderen Gründen mehrfach Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist, da sie nach der jüngsten Verwaltungsreform als solche abgeschafft und aufgrund einer künftig anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung der EU für viele Agenden vielleicht gar nicht mehr zuständig sein würde. Grund genug, am Ende eines aus Sicht des Datenschutzes spannenden Jahres die Rs C-614/10, Kommission/Österreich, näher zu beleuchten und auf mögliche künftige Entwicklungen im Zusammenhang mit der Datenschutzkommission einzugehen.
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