Datenschutz & E-Government

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was sich ändert, was bleibt - Teil I

Mag. iur. Christoph Engel

Die anstehende EU-Datenschutzreform schlägt schon jetzt hohe Wellen: Abgesehen von juristischen und politischen Streitpunkten fürchten viele Praktiker die Einführung einer neuen, ungewohnten Rechtslage. Eine sachliche Betrachtung der geplanten Änderungen zeigt jedoch: Diese sind gar nicht so schlimm, wie vielleicht befürchtet wird.

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Artikel-Nr.
jusIT 2013/65

26.08.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Christoph Engel

Mag. iur. Christoph Engel ist Absolvent der Universität Salzburg; im Rahmen seiner akademischen Ausbildung hat er sich schwerpunktmäßig mit dem europäischen Datenschutzrecht beschäftigt. Derzeit ist er als Compliance Officer bei einem weltweit operierenden Automotive-Unternehmen tätig und bereits seit 2008 freier Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei München.