Datenschutz & E-Government

Zur Unzweckmäßigkeit der Eigenzuständigkeit der Landesgerichte in Datenschutzsachen

Mag. Dominik Prankl

Der Beitrag legt die Probleme der Eigenzuständigkeit der Landesgerichte in Datenschutzangelegenheiten (§ 29 Abs 2 DSG) dar und plädiert auf dieser Basis für deren Abschaffung. Die gerichtliche Zuständigkeit sollte auch in Datenschutz-Causen - allgemeinen Prinzipien der Zuständigkeitsordnung folgend - nach dem Wert des Streitgegenstandes abgegrenzt werden.

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Artikel-Nr.
jusIT 2022/61

01.09.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Dominik Prankl

Mag. Dominik Prankl ist Partner der Rosenauer Prankl Barrett Rechtsanwälte OG in Wien.