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BMF als Registerbehörde 3. 10. 2019, BMF-460000/0016-III/6/2019; Fachliche News 2019/3
Mit dem EU-FinAnpG 2019, BGBl I 2019/62, Rechtsnews 27649, wurde ua das WiEReG geändert und an die RL (EU) 2018/843 (5. GeldwäscheRL) angepasst (Inkrafttreten mit 10. 1. 2020). Außerdem wurde – ab 10. 11. 2019 – die Möglichkeit zur Übermittlung und Abfrage von Compliance-Packages wesentlich aufgewertet und zu einer zentralen Plattform zur Speicherung der Dokumente ausgebaut, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind.
Ab 1. 10. 2019 besteht weiters die Möglichkeit, ein Abonnement für das Register abzuschließen (siehe dazu bereits BGBl II 2019/108, Rechtsnews 27233).
Die vorliegende Information des BMF als Registerbehörde geht auf diese Themen ein und stellt die technischen Neuerungen dar, die im Laufe des Jahres bzw bis 10. 1. 2020 im Register implementiert werden (va Möglichkeiten zur Integration in bestehende Kanzleisoftware; neuer „Änderungsdienst“).
Hinweis: Der Volltext der Information ist abrufbar unter www.bmf.gv.at – Finanzmarkt – Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Fachliche News.